Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg I (BKI) soll fachtheoretische und fachpraktische Grundkenntnisse für Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung vermitteln sowie die Allgemeinbildung vertiefen.
Im Berufskolleg I werden die berufsfachlichen Lehrplaninhalte des ersten Ausbildungsjahres der Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel und Industriekaufmann/Industriekauffrau unterrichtet. Schwerpunkt ist einerseits die Hinführung zu einer beruflichen Ausbildung im Anschluss an das Berufskolleg I und andererseits die Vorbereitung auf das Berufskolleg II und den Erwerb der Fachhochschulreife.
Am Ende des Schuljahres wird vom Kultusministerium im Fach Betriebswirtschaft eine Zentrale Klassenarbeit gestellt. Diese wird als doppelte Klassenarbeit gewertet.
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Die Regelungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfragen Sie bitte beim zuständigen Landratsamt.
Anmeldung: Bitte beachten Sie die Anweisungen in BewO
An der Schule mit Priorität 1 sind vorzulegen:
vollständig ausgefüllter, ausgedruckter und unterschriebener Aufnahmeantrag, bei Minderjährigen mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
tabellarischer Lebenslauf
Kopie des Halbjahreszeugnisses bzw. des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss
Bewerbungsfrist
Anmeldeschluss ist der 1. März. Bei verspäteter Anmeldung kann der Bewerber nur noch in einer Warteliste berücksichtigt werden.
Endgültige Aufnahme: Bitte beachten Sie die Termine in BewO
Die endgültige Vergabe der Schulplätze erfolgt gegen Ende des laufenden Schuljahres. Für die endgültige Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg I muss die beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Realschule, der Berufsfachschule oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses vorliegen. Die Aufnahme zu Beginn des Schuljahres erfolgt zunächst auf Probe. Die Entscheidung über den weiteren Verbleib im Berufskolleg I wird am Ende des ersten Schulhalbjahres auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses getroffen.